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Szkolnictwo wyższe w Niemczech - Das Hochschulwesen in Deutschland
Die älteste Universität Deutschlands ist die Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg, die im Jahre 1386 gegründet wurde. Auch viele andere deutsche Hochschulen besitzen eine jahrhundertelange Tradition, so z.B. die Universität Leipzig (gegründet 1409) oder die Universität Rostock (gegründet 1419). Heute gibt es in Deutschland mehr als 300 Hochschulen und rund zwei Millionen Studierende.
Man unterscheidet zwei Arten von Hochschulen: Universitäten und ihnen gleichgestellte Hochschulen sowie Fachhochschulen. An den Universitäten gilt seit dem Hochschulreformer Wilhelm von Humboldt (1767-1835) das Prinzip der "Einheit von Lehre und Forschung". Sie bieten eine große Auswahl an Studiengängen an. Die Regelstudienzeit beträgt 10-12 Semester. Für jedes Studienfach existiert eine Studien- oder Prüfungsordnung, die vorschreibt, welche Leistungen erbracht werden müssen, um die Zwischen- und die Abschlußprüfung ablegen zu können. Innerhalb dieses Rahmens haben die Studierenden viele Möglichkeiten, ihr Studium selbst zu gestalten.
Das Studium an den Fachhochschulen ist zeitlich und inhaltlich strukturierter, es orientiert sich stärker am praktischen Berufsleben. Praktika vor oder während des Studiums sind ein wichtiger Bestandteil des Fachhochschulstudiums. Das Studienangebot ist kleiner und umfaßt vor allem die Bereiche Ingenieurwesen, Informatik, Sozialwesen, Landwirtschaft sowie Gestaltung und Design. Die Studienzeiten an Fachhochschulen sind kürzer als an der Universität, als Regelstudienzeit werden 8 Semester angenommen. Auch die kürzeren Semesterferien tragen zur Straffung des Studiums bei. Als Abschluß erhalten die Studenten ein Diplom mit dem Zusatz "FH".
In Deutschland berechtigt das Abitur zur Aufnahme eines Studiums, in der Regel müssen keine Aufnahmeprüfungen abgelegt werden. Nur an künstlerischen Hochschulen wird die notwendige künstlerische Begabung des Kandidaten geprüft. Das Studium an den staatlichen Hochschulen ist kostenlos. In den letzten Jahren entstand jedoch eine Reihe privater Hochschulen, an denen Studiengebühren erhoben werden.
Es bestehen drei Möglichkeiten des Studienabschlusses: das Diplom, der Magister Artium und das Staatsexamen. Das Diplom wird nach einem Studium der Natur-, Ingenieur-, Wirtschafts- oder Sozialwissenschaften sowie bei künstlerischen Studiengängen verliehen. Es besteht in der Regel aus der Diplomarbeit sowie schriftlichen und mündlichen Prüfungen. Vor allem in den geisteswissenschaftlichen Studiengängen wird der Magister Artium verliehen. Auch diese Abschlußprüfung setzt sich aus einer wissenschaftlichen schriftlichen Arbeit und mehreren Einzelprüfungen zusammen. Das Staatsexamen schließlich ist bei Studiengängen verbindlich, bei denen vor allem der Staat Arbeitgeber sein wird, z.B. Lehramt an Schulen, Jura, Medizin und Pharmazie. Die Prüfungen gliedern sich in das erste und das zweite Staatsexamen. Zwischen beiden Prüfungen müssen die Kandidaten praktische Erfahrungen sammeln. So müssen z.B. Lehrer nach dem ersten Staatsexamen ein zweijähriges Referendariat in einer Schule ableisten.
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